Barrierefreiheit

Erklärung zur Barrierefreiheit

Barrierefreiheit ist der feratel media technologies AG („feratel“) ein zentrales Anliegen. Gelebte Inklusion wird als Chance verstanden – als Möglichkeit Vielfalt, Innovation Gerechtigkeit und sozialen Zusammenhalt zu stärken.
feratel ist daher bemüht, auch die Website www.feratel.com im Einklang mit dem Barrierefreiheitsgesetz (BaFG) sowie der Richtlinie (EU) 2019/882 (opens in new window) über die Barrierefreiheitsanforderungen für Produkte und Dienstleistungen zu gestalten.
Dabei orientieren wir uns an den Richtlinien für barrierefreie Webinhalte (WCAG) 2.2, Konformitätsstufe AA, sowie dem Europäischen Standard EN 301 549 V 3.2.1 (2021-03)

Website

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Website wurde im Rahmen eines Relaunchs umfassend überarbeitet und ist mit der Konformitätsstufe AA der Richtlinien für barrierefreie Webinhalte Web (WCAG) 2.2 vereinbar. Bei der Konzeption, Gestaltung und technischen Umsetzung wurde darauf geachtet, dass die Inhalte für alle Nutzerinnen und Nutzer uneingeschränkt zugänglich sind.

Auf der Website sind außerdem die Module feratel Mediaplayer (Webcam-Videos) und TOSC5-Website-Widget (Unterkünfte und Erlebnisse) integriert, die teilweise barrierefrei umgesetzt sind. Die Erklärungen zum Stand der Vereinbarkeit der beiden Module mit den geltenden Barrierefreiheitsanforderungen sind nachfolgend aufgeführt.

feratel Mediaplayer

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Der feratel Mediaplayer ist überwiegend mit den Anforderungen der „Richtlinien für barrierefreie Webinhalte – WCAG 2.2“ (Konformitätsstufe AA) sowie den entsprechenden Bestimmungen des Europäischen Standards EN 301 549 V 3.2.1 (2021-03) vereinbar.

Im Zuge interner Tests wurde festgestellt, dass die Kontrastwerte im unteren Informationsbalken aufgrund der teilweisen Transparenz nicht in allen Situationen den geforderten Mindestkontrast von 4,5:1 erfüllen.

Diese Anpassung wird derzeit umgesetzt, indem der Hintergrund des Informationsbalkens so angepasst wird, dass dauerhaft ein ausreichender Kontrast nach WCAG 2.2 (1.4.3) und EN 301 549 gewährleistet ist.

Nicht oder nur eingeschränkt anwendbare Anforderungen

Die nachstehenden Anforderungen gemäß WCAG 2.2 (Level AA) sowie den ergänzenden Bestimmungen der EN 301 549 V3.2.1 (2021-03) sind für den Mediaplayer aus folgenden Gründen nicht oder nur eingeschränkt anwendbar:

  • Untertitel und Audiodeskription (WCAG 1.2.2–1.2.7 / EN 301 549, Kap. 9.1) Bei den angebotenen Inhalten handelt es sich ausschließlich um stumme Live-Webcam-Streams. Da kein Audio vorliegt, sind Untertitel oder Audiodeskriptionen technisch nicht umsetzbar und inhaltlich nicht sinnvoll.
  • Anforderungen an Selbstbedienungsterminals (EN 301 549, Kap. 7) Diese Anforderungen gelten nur, wenn der Player auf physischen Infoterminals oder Kiosksystemen eingesetzt wird. Für die Nutzung als webbasiertes Angebot sind sie nicht zutreffend.
  • Dienstleistungen wie E-Books oder E-Commerce (EN 301 549, Kap. 10–12) Der Mediaplayer stellt keine E-Book-, Shop- oder Bestellfunktionen bereit. Entsprechende Anforderungen, etwa an Formulare, Bestellprozesse oder strukturierte Dokumentinhalte, sind daher nicht relevant.

TOSC5-Website-Widget

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Das TOSC5-Website-Widgets ist wegen der folgenden Unvereinbarkeiten und Ausnahmen teilweise mit Konformitätsstufe AA der "Richtlinien für barrierefreie Webinhalte Web – WCAG 2.1" beziehungsweise mit dem geltenden Europäischen Standard EN 301 549 V 3.2.1 (2021-03) vereinbar.

Nicht oder nur eingeschränkt anwendbare Anforderungen

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus den folgenden Gründen nicht barrierefrei:

  • C.9.1.1.1 - Für einige nicht-textliche Inhalte, die Ihnen präsentiert werden, gibt es keine gleichwertige textliche Alternative, die denselben Zweck erfüllt;
  • C.9.1.3.1 - In einigen Fällen können Informationen, Strukturen oder Zusammenhänge, die durch die Darstellung von Seiten vermittelt werden, nicht programmatisch bestimmt werden (oder sind nicht über Text verfügbar);
  • C.9.1.3.2 - In einigen Fällen, in denen die Reihenfolge, in der der Inhalt präsentiert wird, seine Bedeutung beeinflusst, erfolgt dies nur visuell und nicht strukturell;
  • C.9.1.4.3 - Die visuelle Darstellung von Text und Bildern, die Text enthalten, weist nicht immer das erforderliche Mindestkontrastverhältnis auf, abgesehen von den in den Vorschriften vorgesehenen Ausnahmen (z. B. bei Logos);
  • C.9.1.4.10 - Inhalte, die keine zweidimensionale Darstellung erfordern (z. B. Datentabellen oder Karten), werden bei einer Größenänderung nicht neu angeordnet;
  • C.9.2.1.1 - Einige Features können nicht über die Tastatur (oder eine ähnliche Eingabeschnittstelle) aktiviert werden;
  • C.9.2.2.2 - Einige Animationen, blinkende, gleitende oder sich selbst aktualisierende Informationen werden automatisch gestartet, haben eine Dauer von mehr als fünf Sekunden oder werden parallel zu anderen Inhalten präsentiert, es gibt keine Mechanismen, um sie zu stoppen oder zu verbergen;
  • C.9.2.4.3 - Auf einigen Webseiten, die sequentiell durchlaufen werden können und auf denen die Navigationsreihenfolge die Bedeutung und Funktionsweise beeinflusst, erhalten einige Objekte, die den Fokus erhalten können, diesen nicht in einer Reihenfolge, der ihre Bedeutung und Funktionsweise bewahrt;
  • C.9.2.4.6 - Header und/oder Label verdeutlichen den Inhalt oder die Funktionalität nicht ausreichend;
  • C.9.3.3.2 - In einigen Fällen werden keine Label oder Anweisungen bereitgestellt, wenn der Inhalt Eingaben durch den Benutzer erfordert;
  • C.9.4.1.2 - In einigen Fällen sind die Komponenten der Benutzeroberfläche (einschließlich: Elemente eines Formulars, Links und skripterzeugte Komponenten...), der Name, die Rolle, der Status, die Eigenschaften und die Werte nicht korrekt oder nicht gesetzt oder der Benutzer und seine assistiven Technologien werden nicht benachrichtigt, wenn sich diese ändern;
  • C.9.4.1.3 - In einigen Fällen werden Statusmeldungen dem Benutzer nicht so präsentiert, dass assistive Technologien sie interpretieren können, ohne den Fokus zu verlagern;

Unverhältnismäßige Belastung

Die im TOSC5-Website-Widget enthaltenen PDF barrierefrei umzusetzen sowie die Erstellung der Erklärung zur Barrierefreiheit in leichter Sprache stellt aktuell eine unverhältnismäßige Belastung dar. Sie bilden daher eine Ausnahme.

Die Inhalte fallen nicht in den Anwendungsbereich der anwendbaren Rechtsvorschriften

Eine Fassung in Gebärdensprache ist nicht zwingend erforderlich.

Erstellung dieser Erklärung

Diese Erklärung wurde am 8.9.2025 erstellt.

Die Bewertung der Vereinbarkeit mit dem BaFG zur Umsetzung der Anforderungen der Richtlinie (EU) 2019/882 erfolgte in Form einer Überprüfung nach WCAG 2.2 im Konformitätslevel AA.

Die Erklärung wurde zuletzt am 08.01.2026 aktualisiert.

Feedback und Kontaktangaben

Die Angebote und Services dieser Webseite werden laufend verbessert, erweitert und ausgebaut. Dabei ist uns die Bedienbarkeit und Zugänglichkeit ein großes Anliegen.

Wenn Ihnen Barrieren auffallen, die Sie an der Nutzung unserer Webseite hindern, bitten wir Sie, uns diese per E-Mail mitzuteilen: info@feratel.at (opens in new window)

Durchsetzungsverfahren

Wenn Sie auf Ihre Anfrage zur Barrierefreiheit keine zufriedenstellende Antwort erhalten, können Sie sich an die Beschwerdestelle der Österreichischen Forschungsförderungsgesellschaft (FFG) wenden. Zur Beschwerdestelle der FFG https://www.ffg.at/form/kontaktformular-beschwerdestelle (opens in new window)

Die FFG prüft Verstöße gegen gesetzliche Anforderungen zur Barrierefreiheit und kann im Falle berechtigter Beschwerden Empfehlungen zur Mängelbehebung aussprechen.



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