Barrierefreiheit
Erklärung zur Barrierefreiheit
Barrierefreiheit ist der feratel media technologies AG („feratel“) ein zentrales Anliegen. Gelebte Inklusion wird als Chance verstanden – als Möglichkeit Vielfalt, Innovation Gerechtigkeit und sozialen Zusammenhalt zu stärken.
feratel ist daher bemüht, auch seine Website www.feratel.com im Einklang mit dem Barrierefreiheitsgesetz (BaFG) sowie der Richtlinie (EU) 2019/882 über die Barrierefreiheitsanforderungen für Produkte und Dienstleistungen zu gestalten.
Dabei orientieren wir uns an den Richtlinien für barrierefreie Webinhalte (WCAG) 2.2, Konformitätsstufe AA, sowie dem Europäischen Standard EN 301 549 V 3.2.1 (2021-03).
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Diese Website ist teilweise mit der Konformitätsstufe AA der „Richtlinien für barrierefreie Webinhalte Web – WCAG 2.2 vereinbar.
Relaunch-Projekt und Weiterentwicklung
Derzeit befindet sich unsere Website in einem umfassenden Relaunch-Projekt. Im Zuge dieser Neugestaltung wird der Aspekt der digitalen Barrierefreiheit, dh. Wahrnehmbarkeit, Bedienbarkeit, Verständlichkeit und Robustheit unserer digitalen Angebote, mit hoher Priorität berücksichtigt. Ziel ist es, unseren Webauftritt kontinuierlich weiterzuentwickeln um, soweit uns möglich, allen Nutzer:innen – unabhängig von individuellen Fähigkeiten oder technischen Hilfsmitteln – einen gleichwertigen Zugang zu unseren digitalen Angeboten zu bieten.
Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 27.06.2025 erstellt. Die Bewertung erfolgte in Form eines Selbsttests nach WCAG 2.2. Diese Erklärung wurde zuletzt am 27.06.2025 aktualisiert.
Feedback und Kontakt
Die Angebote und Services auf dieser Website werden laufend verbessert, getauscht und erweitert. Dabei ist uns die Bedienbarkeit und Zugänglichkeit ein großes Anliegen.
Wenn Ihnen Barrieren auffallen, die Sie an der Nutzung unserer Website hindern, bitten wir Sie uns über diese E‑Mail info@feratel.at zu kontaktieren.
Durchsetzungsverfahren
Wenn Sie auf Ihre Anfrage zur Barrierefreiheit keine zufriedenstellende Antwort erhalten, können Sie sich an die Beschwerdestelle der Österreichischen Forschungsförderungsgesellschaft (FFG) wenden.
Zur Beschwerdestelle der FFG
Die FFG prüft Verstöße gegen gesetzliche Anforderungen zur Barrierefreiheit und kann im Falle berechtigter Beschwerden Empfehlungen zur Mängelbehebung aussprechen.